Berlin senkt als zweites Bundesland die Kappunggrenze
berlin macht von den möglichkeiten des neuen mietrechts gebrauch
Das Land Berlin hat als zweites Bundesland, nach Bayern, die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20% in drei Jahren auf 15% gesenkt.
Damit macht Berlin von den Möglichkeiten des neuen Mietrechts Gebrauch.
Die Änderungen sollen in Berlin nach Pfingsten veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten.
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